Damit Sie das Fair-Pay-Label TOP erhalten können, muss zusätzlich zu den BASIC– und ADVANCED-Anforderungen der Lohnunterschied nicht nur innerhalb des Grenzwertes liegen, sondern es darf auch kein statistisch signifikanter Geschlechtereffekt vorliegen (Modul 1).

Die Datenaufbereitung wird durch uns begleitet. Die Daten werden inhaltlich nach dem Standard des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) bei angeordneten Lohnkontrollen im Beschaffungswesen plausibilisiert.

Mit dem Standard-Analyse-Modell des Bundes (logib.ch) gibt es ein bewährtes Instrument, welches die gesetzlichen Forderungen erfüllt. Das Label wird nur verliehen, wenn die Analyse mit Logib durchgeführt wurde.

Die Analyse kann als Selbsttest durchgeführt werden. Dafür gibt es ein vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann beauftragtes Kursangebot. Da die Datenaufbereitung jedoch nicht ganz trivial ist und Fehler das Ergebnis beeinflussen können, empfehlen wird den Beizug von Expert/innen.

Um das TOP-Label zu erreichen, muss nicht nur der Grenzwert eingehalten sein, sondern es darf auch kein signifikanter Geschlechtereffekt vorliegen (Modul 1).

Der/die Revisor/in gilt als erkannt, wenn er/sie eine entsprechende Weiterbildung (z.B. bei EXPERTsuisse) absolviert hat. Ihr Unternehmen stellt dem/r Revisor/in den Prüfbericht und allfällige weitere eingeforderte Unterlagen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage kann die korrekte Durchführung der Analyse formell bestätigt werden.

Wenn Ihr Unternehmen das TOP-Label anstrebt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.