Das Fair-Pay-Label sagt aus, dass ein Unternehmen die Löhne seiner Mitarbeitenden mit der Standard-Analyse-Methode des Bundes geprüft hat und das gesetzliche Gebot der Lohngleichheit einhält.

Die Standard-Analyse-Methode des Bundes prüft,

  • ob es einen Unterschied zwischen den Löhnen der Männer und Frauen gibt,

  • ob dieser Unterschied durch objektive, genderunabhängige Faktoren erklärt werden kann,

  • ob ein allfällig verbleibender (nicht erklärter) Unterschied innerhalb des geforderten Grenzwertes liegt.

Die Analyse der Lohngleichheit prüft, ob bei einem Unternehmen keine systematische Lohnungleichheit besteht. Deshalb ist es uns ein Anliegen, auf folgende Einschränkung hinzuweisen:
Wird keine systematische Lohnungleichheit festgestellt, bedeutet dies nicht, dass im Einzelfall keine Lohnungleichheit vorliegen kann.

Warum nicht Null? Warum ein Grenzwert?

Die Standard-Analyse-Methode des Bundes arbeitet mit den wichtigsten lohnbestimmenden Faktoren. Damit kann die einzelne unternehmerische Realität jedoch selten vollends abgebildet werden. Wie viele andere Prüfverfahren auch, arbeitet auch diese Methode mit einem Grenzwert.

Die grundlegenden Anforderungen sind erfüllt.

Zusätzlich zu den Grundanforderungen wurde die Datenaufbereitung extern durch uns begleitet und die Daten inhaltlich plausibilisiert.

Das Ergebnis liegt nicht nur innerhalb des Grenzwertes, es gibt darüber hinaus keinen statistisch gesicherten Lohnunterschied.